Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen zwischen Samuel Hinteregger und dem nutzenden Betrieb.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Überlassung der Software SafetyFlow als Software-as-a-Service an Betriebe. Sie richten sich ausschließlich an Unternehmer, nicht an Verbraucher.
2. Leistungsumfang
SafetyFlow umfasst das Anlegen von Schulungen mit Video, PDF und Quizfragen, die Zuweisung an Mitarbeiter, Abteilungen und Gruppen, die Durchführung per QR-Code, persönlichem WhatsApp-Link oder Toolbox-Meeting, die Dokumentation von Abschlüssen mit Unterschrift und optionalem Selfie, Erinnerungen und Eskalationen, Zertifikate sowie Excel-Exporte für Prüfungen. Die Software wird laufend weiterentwickelt; einzelne Funktionen können sich ändern, solange der Gesamtnutzen erhalten bleibt.
Der WhatsApp-Versand setzt ein vom Betrieb eingerichtetes und von Meta freigegebenes WhatsApp-Business-Konto voraus. Für Zustellung, Freigabe von Nachrichtenvorlagen und die Entgelte von Meta ist der Betreiber nicht verantwortlich.
3. Preise und Zahlung
Das Entgelt ergibt sich aus dem individuellen Angebot, das dem Vertrag zugrunde liegt. Es besteht aus einer einmaligen Einrichtungspauschale und einem jährlichen Entgelt für Betrieb und Aktualisierung („Betriebsvertrag“). Ohne aufrechten Betriebsvertrag wird die Software nicht bereitgestellt; sie läuft ausschließlich auf den Systemen des Betreibers, eine Überlassung zur eigenen Installation erfolgt nicht.
Der Betreiber ist Kleinunternehmer im Sinne des § 6 Abs 1 Z 27 UStG. Alle Preise verstehen sich daher ohne Umsatzsteuer; eine Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.
Bei Zahlungsverzug bleibt der Zugang zunächst 14 Tage uneingeschränkt bestehen. Danach wird das Anlegen neuer Schulungen, Unterweisungen und Mitarbeiter gesperrt. Der lesende Zugriff auf die eigenen Nachweise und der Datenexport bleiben in jedem Fall erhalten.
4. Laufzeit und Kündigung
Der Betriebsvertrag läuft ein Jahr ab Bereitstellung und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht bis drei Monate vor Ablauf in Textform gekündigt wird. Die Einrichtungspauschale wird bei Kündigung nicht rückerstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Nach Vertragsende kann der Betrieb seine Nachweise innerhalb von 30 Tagen vollständig exportieren; danach werden die Daten gemäß Auftragsverarbeitungsvertrag gelöscht.
5. Verfügbarkeit und Support
Angestrebt wird eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel, außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Supportanfragen per E-Mail werden innerhalb von 24 Stunden beantwortet. Eine darüber hinausgehende Zusage einer Störungsbehebung innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht gemacht.
6. Datensicherung
Die Datenbank wird beim Hoster regelmäßig gesichert. Zusätzlich kann jeder Betrieb jederzeit seine Nachweise als Excel-Datei exportieren. Dem Betrieb wird empfohlen, davon regelmäßig Gebrauch zu machen.
7. Pflichten des Betriebs
Der Betrieb hält Zugangsdaten geheim und entzieht ausscheidenden Personen den Zugang. Er ist dafür verantwortlich, dass er die eingegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten und Mitarbeiter über WhatsApp kontaktieren darf, und informiert seine Mitarbeiter entsprechend. Für Schulungsinhalte, Quizfragen und eingebundene Videos ist der Betrieb inhaltlich verantwortlich.
SafetyFlow ersetzt keine rechtliche, arbeitsmedizinische oder sicherheitstechnische Beratung. Ob eine Unterweisung inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen genügt, prüft der Betrieb.
8. Haftung
Gehaftet wird für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf das im betroffenen Vertragsjahr gezahlte Entgelt. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden wird bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden bleibt unberührt.
9. Datenschutz
Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und der Auftragsverarbeitungsvertrag, der mit Vertragsabschluss Bestandteil dieser Vereinbarung wird.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das für Pörtschach am Wörthersee sachlich zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Stand: 21. September 2026