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Rechtliches

Datenschutzerklärung

Wie SafetyFlow mit personenbezogenen Daten umgeht — für Betriebe, deren Mitarbeiter und Teilnehmer an Unterweisungen.

1. Verantwortlichkeit: wer entscheidet was

SafetyFlow ist Software für Betriebe. Über die Daten der Mitarbeiter, die Inhalte der Unterweisungen und die Nachweise entscheidet der jeweilige Betrieb. Er ist damit Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO. Samuel Hinteregger betreibt die Software in seinem Auftrag und ist Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Für diese Konstellation wird zwischen Betrieb und Betreiber ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen.

Für die Daten der Administratoren (Anmeldedaten, Vertragsabwicklung) ist Samuel Hinteregger selbst Verantwortlicher.

2. Welche Daten verarbeitet werden

Mitarbeiterverwaltung (im Auftrag des Betriebs)

Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Abteilung, Gruppe, Rolle und Aktivstatus, soweit der Betrieb sie hinterlegt.

Unterweisungen und Nachweise

Zugewiesene Schulungen, Fälligkeiten, Quizantworten und Ergebnisse, Zeitpunkt des Abschlusses, die auf dem Gerät geleistete Unterschrift als Bild, ein optionales Selfie (nur wenn der Betrieb es für eine Unterweisung verlangt), eine fortlaufende Nachweisnummer sowie erzeugte Zertifikate.

Öffentliche QR- und Toolbox-Unterweisungen

Teilnehmer ohne Konto geben Vorname, Nachname und Geburtsdatum ein, damit der Nachweis einer Person zugeordnet werden kann. Diese Angaben werden ausschließlich dem Betrieb angezeigt, der die Unterweisung angelegt hat.

Persönliche WhatsApp-Links

Für den Versand persönlicher Schulungslinks werden Telefonnummer, Vorname, Schulungstitel, Link und Ablaufdatum an WhatsApp übermittelt. Gespeichert werden Zeitpunkt, Status und etwaige Fehlermeldungen jeder Nachricht, nicht aber Antworten der Empfänger.

Zugang und Sicherheit

Anmeldedaten der Administratoren, Sitzungskennungen sowie Prüfwerte persönlicher Schulungslinks (nur als kryptografischer Hash, niemals im Klartext).

3. Rechtsgrundlagen

  • Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO — gesetzliche Pflicht des Betriebs zur Unterweisung und deren Dokumentation, insbesondere nach § 14 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
  • Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — Erfüllung des Arbeits- bzw. Nutzungsverhältnisses
  • Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an nachvollziehbaren, fälschungssicheren Nachweisen
  • Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO — Einwilligung, soweit ein Selfie als Nachweis verlangt wird

4. Wo die Daten liegen

Datenbank, Dateien und Anmeldedienst laufen bei Supabase (AWS eu-central-1) mit Standort Frankfurt am Main, Deutschland. Für den Versand von WhatsApp-Nachrichten und E-Mails werden die dafür nötigen Angaben an die unten genannten Dienstleister übermittelt; dabei kann eine Übermittlung in die USA auf Grundlage von Standardvertragsklauseln stattfinden.

5. Eingesetzte Dienstleister

DienstleisterZweckOrt
Supabase Inc.Datenbank, Anmeldedienst, Dateispeicher für Unterschriften, Selfies und SchulungsmaterialEU (AWS eu-central-1, Frankfurt)
Vercel Inc.Auslieferung der Weboberfläche und Ausführung der ServerlogikEU-Regionen, Muttergesellschaft USA
Meta Platforms Ireland Ltd.WhatsApp Business Platform: Zustellung von Schulungslinks, Erinnerungen und EskalationenEU und USA (Standardvertragsklauseln)
Resend Inc.E-Mail-Versand von Berichten und ErinnerungenUSA (Standardvertragsklauseln)

6. Eingebettete Videos

Schulungen können eingebettete YouTube-Videos enthalten. Beim Abspielen werden Daten wie die IP-Adresse an Google übermittelt. Der Betrieb entscheidet, ob er solche Inhalte einbindet; eigene Videodateien werden über Supabase (AWS eu-central-1) ausgeliefert und lösen keine Übermittlung an Google aus.

7. Speicherdauer

Nachweise über Unterweisungen sind für den Betrieb so lange aufzubewahren, wie er dazu arbeitsrechtlich verpflichtet ist; sie bleiben bis zu seiner Löschanweisung gespeichert. Persönliche Schulungslinks laufen automatisch ab. Nachrichtenprotokolle werden zur Fehlersuche vorgehalten. Nach Beendigung des Vertrags werden die Daten des Betriebs auf dessen Weisung gelöscht oder als Export zurückgegeben.

8. Keine Analyse, keine Werbung

SafetyFlow setzt keine Tracking-Cookies, keine Werbenetzwerke und keine Analysedienste ein. Im Browser gespeichert werden ausschließlich technisch notwendige Angaben: die Sitzung sowie Anzeigeeinstellungen.

9. Rechte betroffener Personen

Betroffene haben das Recht auf Auskunft (Art. 15), Berichtigung (Art. 16), Löschung (Art. 17), Einschränkung (Art. 18), Datenübertragbarkeit (Art. 20) und Widerspruch (Art. 21). Diese Rechte sind gegenüber dem Betrieb geltend zu machen, der die Daten verantwortet. Wir unterstützen den Betrieb dabei.

Es besteht zudem ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde, Barichgasse 40–42, 1030 Wien, dsb.gv.at.

10. Kontakt

Fragen zum Datenschutz: hintereggerdistribution@gmail.com

Stand: 21. September 2026